Fragen und Antworten

Bevor Sie zum Telefon greifen, schauen sich bitte in unsere FAQ, vielleicht finden Sie hier ja schon die Antwort auf Ihre Frage.

Ab sofort gilt eine Personenhöchstgrenze von 40 und es dürfen keine Oldtimer, Motorräder oder Brautfahrzeuge mehr befördert werden.

Öffnungszeiten

Die Schwebefähre ist in der Regel von Anfang April bis zum letzten Oktober-Wochenende in Betrieb.
Die genauen Fährzeiten entnehmen Sie bitte unseren Fahrplan »

Bei schlechtem Wetter wird die ehrenamtlich betriebene Fähre geschlossen.

Sind Öffnungszeiten = Fährzeiten?

Nein!

Eine halbe Stunde vor Betriebsschluss findet die letzte Fährfahrt statt.
In Ausnahmefällen ggf. auch später, dies liegt im Ermessen des diensthabenden Fährmannes und ist ohne Gewähr.

Was kostet mich eine Überfahrt?

Alle Fahrpreise halten wir in unserer Preisliste für Sie bereit.

Der Fahrpreis beinhaltet eine einfache Überfahrt.
Bleiben Sie auf der Fähre, ist die Rückfahrt inklusive.

Außerhalb der Öffnungszeiten oder der Saison können Sie uns ab 20 Personen buchen. Sollten es weniger Personen sein, dann berechnen wir einen Mindestfahrpreis von 50 Euro.

Wenn ich mit einer Gruppe kommen, kann ich auf Rechnung zahlen?

Nein, es wird nur Bargeld akzeptiert.

Müssen Mitglieder in der Fördergesellschaft einen Fahrschein lösen?

Ja und Nein.
Mitglieder fahren nur kostenlos (gegen Vorlage ihres Mitgliederausweises), wenn zahlende Gäste mit an Bord sind.
Sind keine weiteren Gäste auf der Fähre, so gilt auch für Mitglieder die Preisliste !!

Muss die Fähre mich befördern?

Nein.
Die Schwebefähre ist eine Museumsfähre und kein Verkehrsmittel. Ein Anrecht auf Beförderung besteht nicht.

Es liegt im Ermessensspielraum des diensthabenden Fährmannes, eine einzelne Person überzusetzen oder aus wirtschaftlichen Gründen auch eben nicht.
Ab vier Personen stellt sich diese Frage nicht, sie kommen in den Genuss einer Fährfahrt.

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Kann ich auch außerhalb der Fährzeiten oder der Saison die Fähre buchen?

Außerhalb der Öffnungszeiten oder der Saison können Sie uns ab 20 Personen buchen. Sollten es weniger Personen sein, dann berechnen wir einen Mindestfahrpreis von 50 Euro.

Ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte kann, bei Verfügbarkeit eines Referenten, für 25 Euro dazu gebucht werden.

Wir sind telefonisch für Sie in der Regel
dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, unter 0172 6618467 erreichbar.
In den Monaten November bis März sind die Telefon- und Bürozeiten ohne Gewähr.

Anrufe mit unterdrückter Nummer werden ausnahmslos abgewiesen!

E-Mail buero[at]schwebefaehre-osten.de oder WhatsApp

Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird – auch wir haben ein Privatleben.

Warum gibt es diese telefonischen Sprechzeiten?

In unserer Freizeit engagieren wir uns ehrenamtlich für die Schwebefähre. Freizeit gilt als das kostbarste Gut eines Menschen, und auch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer führen ein privates Leben, das sie in ihrer knappen Freizeit genießen.

Anfragen bezüglich Öffnungszeiten oder ähnlicher Angelegenheiten müssen nicht zwingend am Sonntagmorgen um 7:30 Uhr oder abends gegen 22 Uhr beantwortet werden.
Denn keine Frage ist so dringend, dass sie nicht bis zu unseren regulären Telefon- und Bürozeiten warten könnte.

Für den Fall, dass es dennoch einmal eilig sein sollte, stehen nach wie vor die bewährten Kommunikationsmittel wie die gute alte E-Mail oder unsere WhatsApp-Nummer zur Verfügung.

Mitteilungen oder Anfragen über Google oder den Facebook-Messenger können nicht beantwortet werden!

Anfragen werden in chronologischer Reihenfolge zu den Bürozeiten abgearbeitet.

Kann ich die Fähre für eine Feier buchen?

Nein, für private Familienfeiern oder Partys ist die Fähre NICHT buchbar.

Kann ich die Schwebefähre exklusiv buchen?

Ja, außerhalb der Öffnungszeiten.

Kann ich die Fähre für ein Foto- oder Videoshooting buchen?

Ja, außerhalb der Öffnungszeiten für 50 Euro die Stunde.

Kann ich die Fähre für kulturelle Veranstaltungen buchen?

Ja, siehe hier

Gibt es einen Gruppenrabatt?

Nein.

Muss ich mich mit einer Gruppe ab 20 Personen anmelden?

Während der Betriebszeiten ist eine Anmeldung wünschenswert, aber nicht erforderlich,
siehe Fahrplan »

Außerhalb der Betriebszeiten sowie außerhalb der Saison ist eine Anmeldung mindestens vier Tage vorher erforderlich.

Kommen auf mich Stornokosten zu, wenn ich eine Buchung nicht einhalte?

Ja, und zwar werden ein Drittel des Fahrpreises der angemeldeten Personenzahl in Rechnung gestellt, wenn eine gebuchte Fährfahrt oder Gruppenführung nicht 7 Tage vorher abgesagt wurde.

Wo fährt die Schwebefähre ab?

Die Schwebefähre fährt halbstündlich ab Osten, sofern Gäste mitfahren.

Sie können auch in Hemmoor zusteigen. Die Rückfahrt nach Hemmoor erfolgt dann mit der nächsten regulären Fähre. Sie haben somit genügend Zeit, sich im Schwebefährendorf umzusehen.

Für die Fotografen, die lieber ein Foto haben wollen, anstatt den Verein zu unterstützen:

Es werden keine Schaufahrten mit leerer Fähre durchgeführt!

Fährt die Fähre gleich wieder zurück?

Wenn Sie in Osten zusteigen, können Sie nach der Überfahrt nach Hemmoor auch gleich wieder mit zurück nach Osten fahren.

Steigen Sie allerdings in Hemmoor zu, so erfolgt die Rückfahrt ab Osten erst wieder zur nächsten regulären Fahrt.

In Osten haben Sie die Möglichkeit, unser Museum und die Kirche zu besichtigen oder einen Kaffee zu trinken.

Wie lange dauert die Fahrt mit der Schwebefähre?

Eine Überfahrt dauert zwischen 7 und 8 Minuten,
eine Hin- und Rückfahrt rund eine viertel Stunde.

Ist die Schwebefähre barrierefrei?

Ja, die Schwebefähre ist auf beiden Seiten barrierefrei zugänglich und somit auch bestens für ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstühle geeignet.

Ebenso barrierefrei zugänglich ist auch die Fährstuv, das Museum zur Schwebefähre, das zusätzlich mit einem Bodenleitsystem durch die Ausstellung führt.

Leider sind die Fußwege, die zur Fähre und Fährstuv führen, nicht immer gefahrlos passierbar. Oft sind es Wohnmobilfahrer die Kindern, älteren Menschen, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Behinderung, den Weg dorthin versperren. Ein Ausweichen auf die Straße ist in solchen Fällen nicht nur gefährlich, sondern der einzige Weg, um an dem Hindernis vorbeizukommen. Allerdings können es PKW- und Motorradfahrer in vielen Fällen auch nicht besser.

Uns geht es darum, zu sensibilisieren. Kinder rennen unachtsam auf die Straße – zack! Für ältere Menschen, egal ob sie mit einer Gehhilfe oder einem Rollator unterwegs sind, müssen ebenfalls auf die Straße – ein mühsamer Umweg. Oder sie müssen auf die Wiese ausweichen – ebenso mühsam. Und wenn sie Pech habe, bleiben sie mit dem Kopf an einem Fahrradträger hängen. Das Verletzungsrisiko steigt mit jedem „Parkplatzhelden“.

Bitte bleiben Sie fair und parken nur dort, wo es erlaubt ist.
Denn: Fußwege sind Fußwege, und deshalb heißen sie so!

Für Wohnmobile gibt es in der Schützenstraße einen gesonderten Parkplatz.

Nur fünf Minuten zu Fuß von der Fähre entfernt befindet sich ein Wohnmobilstellplatz, der auch für Fahrzeuge über 3,5 t geeignet ist!!

Sollten wir Wohnmobile oder andere Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt bemerken, werden wir dieses egoistische Verhalten dem Ordnungsamt melden.

Dürfen Hunde mit an Bord?

Ja, nur wenn sie angeleint sind und schon gefrühstückt haben.

Werden auch PKW befördert?

Nein.
Die Fähre wurde im Jahr 1974 außer Betrieb genommen und wir sind stolz darauf, sie als Museumsfähre am Leben zu erhalten.

Die Entscheidung, ausschließlich technische Demonstrationsfahrten anzubieten, ermöglicht es uns, die faszinierende Technologie und den historischen Charme dieser Schwebefähre auf beeindruckende Weise zu präsentieren. Wir sind davon überzeugt, dass diese Fahrten einen einzigartigen Einblick in die Vergangenheit bieten und gleichzeitig die Möglichkeit geben, die fahrzeugtaugliche Natur der Fähre zu bewahren.

Die Entscheidung, Fahrzeuge nicht auf die Fähre zu lassen, trägt dazu bei, die historische Atmosphäre zu bewahren und den Besuchern ein unvergessliches Erlebnis zu bieten.

Werden überhaupt noch Fahrzeuge transportiert?

Nein, es werden auch keine Ausnahmen für Oldtimer, Motorräder oder Brautfahrzeuge gemacht.

Darf ich in der FährStuv und/oder auf der Schwebefähre fotografieren oder Videos drehen?

Dreharbeiten und Aufnahmen

Von außen dürfen denkmalgeschützte Bauwerke, – zu ihnen zählt auch die Schwebefähre in Osten – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“.
Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.

Aufnahmen von Drohnen sind vom geschäftsführenden Vorstand generell genehmigungspflichtig !!

Dreharbeiten und Aufnahmen im Inneren der Museen

In geschlossenen Museumsräumen oder in umzäuntem Gelände, wie z.B. die Gondel der Schwebefähre, dürfen Sie ohne Blitz und Stativ zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, nach vorherige Erlaubnis und ausfüllen einer Erklärung, kostenlos fotografieren.
Das Veröffentlichen in sozialen Netzwerken ist ebenso verboten, wie eine kommerzielle Nutzung.

Für alle anderen Zwecke muss vom geschäftsführenden Vorstand der Fördergesellschaft eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.

Sollten wir etwas im Internet finden, das von uns nicht genehmigt wurde, so behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Ebenso sind Drohnenaufnahmen in der Nähe der Schwebefähre verboten. Hier bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Landkreises Cuxhaven.

Widerrechtliches Handeln wird zur Anzeige gebracht!


Fährstuv

Wann kann ich das Museum zur Schwebefähre, die FährStuv, besuchen?

Die FährStuv ist von April bis Ende Oktober, samstags, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 15 Uhr, geöffnet.

Sind auch Führungen und / oder Vorträge zur Schwebefähre außerhalb der Öffnungszeiten der FährStuv möglich?

Ja, für Gruppen ab 10 Personen.
Ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte kann bei Verfügbarkeit eines Referenten für 25 Euro dazu gebucht werden.

Bei Fragen sind wir telefonisch unter 01 72 6 61 84 67 in der Regel dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, erreichbar.
oder per E-Mail museum[at]schwebefaehre-osten.de rund um die Uhr.

Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird.

Was kostet mich der Eintritt in die Fährstuv zu den regulären Öffnungszeiten?

Der Eintritt kostet 5,00 Euro, bzw. ermäßigt 4.50 Euro incl. Audioguide (dies aber nur zu den regulären Öffnungszeiten und gegen Vorlage eines tagesaktuellen Fahrscheins der Schwebefähre.)
Menschen mit Bindheit und Sehbehinderung erhalten freien Eintritt.

Muss ich als Mitglied in der Fördergesellschaft auch Eintritt zahlen?

Ja, auch Mitglieder zahlen Eintritt.

Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Führung durch das Museum während der Öffnungszeiten der FährStuv?

Ein gesonderter Vortrag zur Geschichte der Schwebefähre, in der FährStuv, kostet pauschal 25 Euro, plus Eintritt und kann bei Verfügbarkeit eines Referenten dazu gebucht werden – nur für Gruppen ab 10 Personen nach vorheriger Anmeldung.

Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Sonderführung durch das Museum außerhalb der Saison, bzw. der Öffnungszeiten der FährStuv?

Nur für Gruppen ab 10 Personen:
8,00 Euro pro Person. Darin enthalten ist ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte.

Eine Buchung ist erforderlich.

Gibt es einen Rabatt?

Nein.

Wenn ich mit einer Gruppe kommen, kann ich auf Rechnung zahlen?

Nein, es wird nur Bargeld akzeptiert.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: museum@schwebefaehre-osten.de
Telefon: di. – fr., zwischen 10 und 17 Uhr: 0172 6618467
In den Monaten November bis März sind die Telefon- und Bürozeiten ohne Gewähr.

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